Seit Jahren werden Rauchwarnmelder im privaten Bereich eingesetzt. Sie sind durch die OIB-Richtlinie 2 (Brandschutz) des Österreichischen Instituts für Bautechnik in Neubauten verpflichtend vorgeschrieben. Der Rauchwarnmelder LM-107A erfüllt die Bedingungen der OIB-Richtlinie 2. Darüber hinaus ist der Melder vom VdS gemäß EN 14604 geprüft und zertifiziert.
Der Rauchwarnmelder LM-107A arbeitet mit Hilfe einer optischen Messkammer nach dem Streulichtprinzip. Sobald der Melder Rauchpartikel detektiert oder eine Funktionsprüfung durchgeführt wird, blinkt die rote LED und das Alarmsignal ertönt. Damit werden die Bewohner frühzeitig vor der Brandgefahr gewarnt und gewinnen wertvolle Zeit, den Raum zu verlassen. Die Auslösung wird beendet, sobald der Melder keinen Rauch mehr in der Luft erkennt. Ein Alarm wird vom Melder für 24 Stunden gespeichert und durch eine grüne, periodisch aufblinkende LED angezeigt. Dadurch kann der Benutzer erkennen, dass in seiner Abwesenheit ein Alarm ausgelöst wurde.
Der Melder enthält eine fest eingebaute Lithium-Batterie mit einer Lebensdauer von typisch 10 Jahren. Das Ende der Lebensdauer wird durch einen akustischen Warnton für mindestens 30 Tage signalisiert. Der Melder muss in diesem Fall ersetzt werden.