Sonderbauten, wie zum BeispielSchulen, Kindergärten, Seniorenresidenzen, Restaurants, Beherbergungsstätten mit bis zu 60 Betten müssen gemäß DIN VDE V 0826-2 mit einer Brandwarnanlage ausgestattet werden. Diese müssen nicht zwangsläufig von ihren Herstellern oder Brandschutzbeauftragten in Betrieb genommen werden. Auch Elektriker können, sofern sie die Zulassungskriterien dafür erfüllen, hier Hand anlegen.
Im Brandschutz gibt es eine klare Abgrenzung zwischen Brandwarnanlagen und Brandmeldeanlagen: Brandwarnanlagen sind nicht auf eine Feuerwehr-Leitstelle aufgeschaltet. Außerdem sind Brandwarnanlagen in ihrer Anschaffung weniger kostenintensiv und unkompliziert zu installieren. „Im Fall einer Erweiterung des Gebäudes oder einer Änderung der Raumnutzung kann eine Brandwarnanlage mit geringem Aufwand zu einer Brandmeldeanlage ausgebaut werden“, erklärt Wolf-Dietrich Marschall.
Der große Vorteil einer Brandwarnanlage Serie BC08 liegt in den günstigen Anschaffungskosten und der nicht zu unterschätzenden Zeitersparnis bei der Installation. „Die BC08 ist bereits vorprogrammiert, daher bleibt der Zeitaufwand für die Inbetriebnahme der Geräte überschaubar“, bekräftigt Wolf-Dietrich Marschall. „Im Prinzip funktioniert die Installation nach dem „plug & play“-System. Der Elektriker verkabelt die einzelnen Komponenten und schaltet die Zentrale ein. Fertig. Auf zum nächsten Projekt!“, bringt der Wirtschaftsingenieur den Mehrwerts-Anspruch an die Kompaktzentrale auf den Punkt.

Wir beherrschen die Technik,
Werte zu sichern
Der Schutz von Menschen und Sachwerten als Ziel